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Netzordnung

Benutzerordnung für das Netzwerk im Wohnheim D

Übersicht

Zielsetzung, Gültigkeit
Verwendung
Zugang
Gewährleistung
Administration
Kosten
Kündigung
Ausschluß
Sicherheit
Anschlußkabel
Umgang mit dem Netz


Zielsetzung, Gültigkeit.

Diese Benutzerordnung ist verbindliche Grundlage für die Teilnahme am Netzwerk des Studentenwohnheim D auf dem Campus der Universität des Saarlandes. Sie ergänzt die verbindliche Benutzerordnung für das Rechenzentrum der Universität des Saarlandes und die Benutzerordnung des Deutschen Forschungsnetz e.V. (DFN).
Dieses Netzwerk wurde geschaffen, um den Heimbewohnern den einfachen Zugang zu Universitätsgeräten zu ermöglichen und um Netzwerke im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Ausbildung nutzen zu können (die Benutzung von Universitätsgeräten unterliegt eigenen Bestimmungen, die in den jeweiligen Einrichtungen einzusehen sind).
Der offene Zugang zum Hochschulnetz HORUS und zum Internet stellt ein Privileg dar, das von allen Teilnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium erfordert. Es wird daher an alle Heimbewohner appelliert, dieses Recht nicht durch Mißbrauch zu gefährden.

Verwendung

Das Hochschulnetz zusammen mit seinen Datenverbindungen nach außen darf nur für Aufgaben in Lehre und Forschung verwendet werden (in diesem Sinne werden auch Tätigkeiten geduldet, die zur Vertiefung der allgemeinen EDV-Kenntnisse und der Optimierung des eigenen Rechners als wissenschaftliches Werkzeug dienen). Das Netz darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Zugang

Teilnehmen dürfen nur offizielle Bewohner des Wohnheims D mit einer gültigen Emailkennung auf einem anderen Rechner an der Universität. Dazu beantragt der Bewohner die Teilnahme am Netzwerk bei einem der Netzbeauftragten. Grundsätzlich darf kein Bewohner von dieser Zugangsmöglichkeit ausgeschlossen werden, es sei denn, es liegt ein Ausschluß wie im Abschnitt Ausschluß beschrieben, vor.

Gewährleistung

Kein Teilnehmer hat Anspruch auf ein funktionierendes Netz. Die Netzbeauftragten sind jedoch verpflichtet, sich, sofern es in ihren Möglichkeiten liegt, darum zu bemühen, daß ein stabiler und dauerhafter Betrieb aufrecht erhalten und Fehler so schnell wie möglich behoben werden.
Sollte es dennoch zu Ausfällen kommen, so besteht kein Grund zur Rückerstattung von Geldern. Das Wohnheim D haftet nicht für Schäden. Alle Leistungen sind freiwilliger Natur, beruhen auf freiwilliger Arbeit und können nicht eingefordert werden. Die Netzbeauftragten verpflichten sich jedoch, das Netzwerk nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten.

Administration

Das Heimpräsidium (gemäß §11 Satzung des Studentenwohnheims D) wählt mit einfacher Mehrheit für ein Semester einen verantwortlichen Netzwart, der jederzeit wieder abgewählt werden kann. Auf Vorschlag des verantwortlichen Netzwartes können durch das Heimpräsidium bis zu drei Stellvertreter gewählt werden, welche dann gemeinsam mit dem Netzwart die Netzbeauftragten darstellen. Die Netzbeauftragten wachen über den stabilen Betrieb des Netzwerkes und veranlassen bei Störungen die notwendigen Maßnahmen.
Sie stellen den ersten Ansprechpartner für die Heimbewohner dar und vertreten das Wohnheim gegenüber dem Rechenzentrum der Universität des Saarlandes. Nur Sie dürfen bei Netzwerkproblemen, welche in die Zuständigkeit des Rechenzentrums fallen, an dieses herantreten.

Kosten

Das Heimpräsidium hat das Recht, Beiträge für die Benutzung des Netzwerkes festzusetzen. Diese Beiträge bedürfen der Genehmigung durch die Heimversammlung (gemäß §7 der Satzung des Studentenwohnheims D) und dürfen nur zur Deckung von Kosten, welche der Einrichtung und dem Betrieb des Netzwerkes zuzuordnen sind, erhoben werden. Der Beitrag beträgt pro Semester DM 18,- (DM 3,- pro Monat). Die Netzbeauftragten können von diesen Beiträgen befreit werden, sofern ihre Tätigkeit die Befreiung rechtfertigt.
Genaueres (Zahlungsmodalitäten, etc.) regelt das Heimpräsidium intern.

Kündigung

Die Teilnahme kann jederzeit mit einer Woche Kündigungsfrist zum Monatsende bei den Netzbeauftragten gekündigt werden. Der Auszug aus dem Wohnheim beinhaltet die Kündigung. Die Netzbeauftragten sind hiervon in Kenntnis zu setzten.

Ausschluß

Teilnehmer (auch die Netzbeauftragten), die gegen diese Benutzerordnung verstoßen, sich schwerwiegenden Mißbrauchs schuldig gemacht haben oder deren Beiträge säumig sind, können durch Beschluß des verantwortlichen Netzwarts und den beiden Heimpräsidenten mit zwei der drei Stimmen von der Teilnahme am Netz ausgeschlossen werden. Der betroffenen Person muß vorher Gelegenheit gegeben werden, in dieser Sache angehört zu werden. Diesen Beschluß muß das Heimpräsidium in seiner nächsten Sitzung bestätigen oder aufheben.

Sicherheit

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine angeschlossenen Geräte vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Paßwörter sollten nicht unverschlüsselt im Netz verschickt und von Zeit zu Zeit geändert werden.

Anschlußkabel

Aus Gründen der Netzstabilität muß jeder Nutzer eines Anschlusses ausschließlich hierfür geeignete Kabel, welche in den Einzelzimmern ("untere Flure") maximal fünf Meter lang sein dürfen, verwenden.

Umgang mit dem Netz

Die Teilnehmer verpflichten sich, sinnvoll mit den Ressourcen des Netzwerks umzugehen und unnötige Verschwendung von Bandbreite zu vermeiden. Die Verwendung lokaler Cache-Proxies wird erwartet.
Veränderungen am lokalen Netz (insbesondere der Anschlußdose!) sind, auch wenn dadurch keine unmittelbare Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit erkennbar ist, untersagt.
Genauso untersagt ist die Änderung der zugewiesenen Netzadresse, die Ermöglichung des Zugangs zum Netz an Dritte, der Zugriff auf fremde Daten oder die Behinderung anderer Netzteilnehmer und des Netzbetriebes (insbesondere durch übermäßigen Datenverkehr oder der Verwendung fehlerhafter Hardware).
Es wird explizit auf die diesbezüglich einschlägigen Bestimmungen der Benutzerordnung für das Rechenzentrum der Universität des Saarlandes hingewiesen.

Von der Heimversammlung beschlossen am 19. November 1998