Benutzerordnung für das Netzwerk im Wohnheim D
Übersicht
Zielsetzung, Gültigkeit
Verwendung
Zugang
Gewährleistung
Administration
Kosten
Kündigung
Ausschluß
Sicherheit
Anschlußkabel
Umgang mit dem Netz
Diese Benutzerordnung
ist verbindliche Grundlage für die Teilnahme am Netzwerk des
Studentenwohnheim D auf dem Campus der Universität des Saarlandes. Sie
ergänzt die verbindliche
Benutzerordnung für das Rechenzentrum der Universität des
Saarlandes und die
Benutzerordnung des Deutschen Forschungsnetz e.V. (DFN).
Dieses Netzwerk wurde geschaffen, um den Heimbewohnern den einfachen Zugang zu
Universitätsgeräten zu ermöglichen und um Netzwerke im Rahmen
ihrer wissenschaftlichen Ausbildung nutzen zu können (die Benutzung von
Universitätsgeräten unterliegt eigenen Bestimmungen, die in den
jeweiligen Einrichtungen einzusehen sind).
Der offene Zugang zum Hochschulnetz HORUS und zum Internet stellt ein Privileg
dar, das von allen Teilnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem
Medium erfordert. Es wird daher an alle Heimbewohner appelliert, dieses Recht
nicht durch Mißbrauch zu gefährden.
Das Hochschulnetz zusammen mit
seinen Datenverbindungen nach außen darf nur für Aufgaben in Lehre
und Forschung verwendet werden (in diesem Sinne werden auch Tätigkeiten
geduldet, die zur Vertiefung der allgemeinen EDV-Kenntnisse und der Optimierung
des eigenen Rechners als wissenschaftliches Werkzeug dienen). Das Netz darf
nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
Teilnehmen dürfen nur offizielle
Bewohner des Wohnheims D mit einer gültigen Emailkennung auf einem anderen
Rechner an der Universität. Dazu beantragt der Bewohner die Teilnahme am
Netzwerk bei einem der Netzbeauftragten. Grundsätzlich darf kein Bewohner
von dieser Zugangsmöglichkeit ausgeschlossen werden, es sei denn, es liegt
ein Ausschluß wie im Abschnitt
Ausschluß
beschrieben, vor.
Kein Teilnehmer hat Anspruch
auf ein funktionierendes Netz. Die Netzbeauftragten sind jedoch verpflichtet,
sich, sofern es in ihren Möglichkeiten liegt, darum zu bemühen,
daß ein stabiler und dauerhafter Betrieb aufrecht erhalten und Fehler so
schnell wie möglich behoben werden.
Sollte es dennoch zu Ausfällen kommen, so besteht kein Grund zur
Rückerstattung von Geldern. Das Wohnheim D haftet nicht für
Schäden. Alle Leistungen sind freiwilliger Natur, beruhen auf
freiwilliger Arbeit und können nicht eingefordert werden. Die
Netzbeauftragten verpflichten sich jedoch, das Netzwerk nach bestem Wissen und
Gewissen zu verwalten.
Das Heimpräsidium
(gemäß
§11 Satzung des Studentenwohnheims D) wählt mit einfacher
Mehrheit für ein Semester einen verantwortlichen Netzwart, der jederzeit
wieder abgewählt werden kann. Auf Vorschlag des verantwortlichen
Netzwartes können durch das Heimpräsidium bis zu drei Stellvertreter
gewählt werden, welche dann gemeinsam mit dem Netzwart die
Netzbeauftragten darstellen. Die Netzbeauftragten wachen über den stabilen
Betrieb des Netzwerkes und veranlassen bei Störungen die notwendigen
Maßnahmen.
Sie stellen den ersten Ansprechpartner für die Heimbewohner dar und
vertreten das Wohnheim gegenüber dem Rechenzentrum der Universität
des Saarlandes. Nur Sie dürfen bei Netzwerkproblemen, welche in die
Zuständigkeit des Rechenzentrums fallen, an dieses herantreten.
Das Heimpräsidium hat das Recht,
Beiträge für die Benutzung des Netzwerkes festzusetzen. Diese
Beiträge bedürfen der Genehmigung durch die Heimversammlung
(gemäß
§7 der Satzung des Studentenwohnheims D) und dürfen nur zur
Deckung von Kosten, welche der Einrichtung und dem Betrieb des Netzwerkes
zuzuordnen sind, erhoben werden. Der Beitrag beträgt pro Semester DM 18,-
(DM 3,- pro Monat). Die Netzbeauftragten können von diesen Beiträgen
befreit werden, sofern ihre Tätigkeit die Befreiung rechtfertigt.
Genaueres (Zahlungsmodalitäten, etc.) regelt das Heimpräsidium
intern.
Die Teilnahme kann jederzeit
mit einer Woche Kündigungsfrist zum Monatsende bei den Netzbeauftragten
gekündigt werden. Der Auszug aus dem Wohnheim beinhaltet die
Kündigung. Die Netzbeauftragten sind hiervon in Kenntnis zu setzten.
Teilnehmer (auch die
Netzbeauftragten), die gegen diese Benutzerordnung verstoßen, sich
schwerwiegenden Mißbrauchs schuldig gemacht haben oder deren
Beiträge säumig sind, können durch Beschluß des
verantwortlichen Netzwarts und den beiden Heimpräsidenten mit zwei der
drei Stimmen von der Teilnahme am Netz ausgeschlossen werden. Der betroffenen
Person muß vorher Gelegenheit gegeben werden, in dieser Sache
angehört zu werden. Diesen Beschluß muß das
Heimpräsidium in seiner nächsten Sitzung bestätigen oder
aufheben.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet,
seine angeschlossenen Geräte vor unberechtigten Zugriffen zu
schützen. Paßwörter sollten nicht unverschlüsselt im Netz
verschickt und von Zeit zu Zeit geändert werden.
Aus Gründen der
Netzstabilität muß jeder Nutzer eines Anschlusses
ausschließlich hierfür geeignete Kabel, welche in den Einzelzimmern
("untere Flure") maximal fünf Meter lang sein dürfen,
verwenden.
Die Teilnehmer verpflichten
sich, sinnvoll mit den Ressourcen des Netzwerks umzugehen und unnötige
Verschwendung von Bandbreite zu vermeiden. Die Verwendung lokaler
Cache-Proxies wird
erwartet.
Veränderungen am lokalen Netz (insbesondere der Anschlußdose!) sind,
auch wenn dadurch keine unmittelbare Beeinträchtigung der
Funktionsfähigkeit erkennbar ist, untersagt.
Genauso untersagt ist die Änderung der zugewiesenen Netzadresse, die
Ermöglichung des Zugangs zum Netz an Dritte, der Zugriff auf fremde Daten
oder die Behinderung anderer Netzteilnehmer und des Netzbetriebes (insbesondere
durch übermäßigen Datenverkehr oder der Verwendung fehlerhafter
Hardware).
Es wird explizit auf die diesbezüglich einschlägigen Bestimmungen der
Benutzerordnung
für das Rechenzentrum der Universität des Saarlandes hingewiesen.
Von der Heimversammlung beschlossen am 19. November 1998